Verwaltungsgerichtshof 89/05/0033

89/05/0033Verwaltungsgerichtshof27.06.1989

Regest

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/05/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1989050033.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- sowie der erst- und der zweitmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 10.470,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der erst- und zweitmitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.