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89/05/0027•Verwaltungsgerichtshof 89/05/0027
89/05/0027Verwaltungsgerichtshof15.09.1992
Trennbarkeit gesonderter Abspruch Baubewilligung BauRallg6 Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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