Verwaltungsgerichtshof 89/05/0013

89/05/0013Verwaltungsgerichtshof04.07.1989

Regest

Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren Zulässigkeit und Voraussetzungen der Handhabung des AVG §68 Bindung an diese Voraussetzungen Umfang der Befugnisse

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/05/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.07.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1989050013.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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