Verwaltungsgerichtshof 89/05/0007

89/05/0007Verwaltungsgerichtshof20.02.1990

Regest

Verbesserungsauftrag Bejahung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/05/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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