Verwaltungsgerichtshof 89/04/0271

89/04/0271Verwaltungsgerichtshof29.05.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/04/0271

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.05.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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