Verwaltungsgerichtshof 89/04/0268

89/04/0268Verwaltungsgerichtshof19.06.1990

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Berufung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/04/0268

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seines in Beschwerde gezogenen Spruchpunktes II wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 10.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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