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89/04/0268•Verwaltungsgerichtshof 89/04/0268
89/04/0268Verwaltungsgerichtshof19.06.1990
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Berufung
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seines in Beschwerde gezogenen Spruchpunktes II wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 10.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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