Verwaltungsgerichtshof 89/04/0243

89/04/0243Verwaltungsgerichtshof19.06.1990

Regest

sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Verfahrensbestimmungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/04/0243

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 10.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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