Verwaltungsgerichtshof 89/04/0225

89/04/0225Verwaltungsgerichtshof29.05.1990

Regest

Sachverhaltsermittlung Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Gutachten rechtliche Beurteilung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/04/0225

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.05.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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