Verwaltungsgerichtshof 89/04/0147

89/04/0147Verwaltungsgerichtshof06.02.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/04/0147

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.02.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundes-Ingenieurkammer hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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