Verwaltungsgerichtshof 89/04/0070

89/04/0070Verwaltungsgerichtshof02.10.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/04/0070

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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