Verwaltungsgerichtshof 89/04/0049

89/04/0049Verwaltungsgerichtshof02.10.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/04/0049

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1989040049.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.