Verwaltungsgerichtshof 89/04/0047

89/04/0047Verwaltungsgerichtshof14.11.1989

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/04/0047

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.11.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1989040047.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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