Verwaltungsgerichtshof 89/04/0010

89/04/0010Verwaltungsgerichtshof06.02.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/04/0010

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.02.1990

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 20.220,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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