Verwaltungsgerichtshof 89/03/0291

89/03/0291Verwaltungsgerichtshof13.06.1990

Regest

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/03/0291

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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