Verwaltungsgerichtshof 89/03/0192

89/03/0192Verwaltungsgerichtshof25.04.1990

Regest

Straße mit öffentlichem Verkehr "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Zustandsdelikt "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Dauerdelikt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/03/0192

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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