Verwaltungsgerichtshof 89/03/0171

89/03/0171Verwaltungsgerichtshof20.09.1989

Regest

Eintritt und Umfang der Rechtswirkungen von Entscheidungen nach AVG §68 Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/03/0171

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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