Verwaltungsgerichtshof 89/03/0153

89/03/0153Verwaltungsgerichtshof18.10.1989

Regest

Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd Ausübung und Nutzung Verpachtung Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung nachträgliche Vollmachtserteilung Rechtsgrundsätze Verzicht Widerruf VwRallg6/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/03/0153

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem Spruchpunkt I wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S10.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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