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89/03/0153•Verwaltungsgerichtshof 89/03/0153
89/03/0153Verwaltungsgerichtshof18.10.1989
Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd Ausübung und Nutzung Verpachtung Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung nachträgliche Vollmachtserteilung Rechtsgrundsätze Verzicht Widerruf VwRallg6/3
Der angefochtene Bescheid wird in seinem Spruchpunkt I wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S10.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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