Verwaltungsgerichtshof 89/03/0150

89/03/0150Verwaltungsgerichtshof20.09.1989

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Meldepflicht Vorrangberechtigter Verhalten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/03/0150

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.