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89/03/0150•Verwaltungsgerichtshof 89/03/0150
89/03/0150Verwaltungsgerichtshof20.09.1989
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Meldepflicht Vorrangberechtigter Verhalten
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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