Verwaltungsgerichtshof 89/03/0147

89/03/0147Verwaltungsgerichtshof21.02.1990

Regest

Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit Tatbild Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüber Alkoholbeeinträchtigung zusätzliche Komponenten Medikamente Müdigkeit Alkoholbeeinträchtigung unter 0,8 %o "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/03/0147

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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