Verwaltungsgerichtshof 89/03/0092

89/03/0092Verwaltungsgerichtshof05.04.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/03/0092

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.04.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1989030092.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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