Verwaltungsgerichtshof 89/03/0052

89/03/0052Verwaltungsgerichtshof13.06.1990

Regest

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliche bzw klinische Untersuchung Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/03/0052

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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