Verwaltungsgerichtshof 89/03/0019

89/03/0019Verwaltungsgerichtshof17.05.1989

Regest

Behörden und Verfahren außer Straffällen Jagdbeirat Landesjagdbeirat Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Feststellung Eigenjagd Amtssachverständiger Person Verneinung Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Jagdgebietsabrundung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/03/0019

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.05.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.730,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das auf den Ersatz von Umsatzsteuer gerichtete Mehrbegehren wird abgewiesen.

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