Verwaltungsgerichtshof 89/02/0218

89/02/0218Verwaltungsgerichtshof09.05.1990

Regest

Straße mit öffentlichem Verkehr "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein freie Beweiswürdigung Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag Sachverhalt Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/02/0218

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.05.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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