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89/02/0199•Verwaltungsgerichtshof 89/02/0199
89/02/0199Verwaltungsgerichtshof15.05.1990
"zu einem anderen Bescheid" Auslegung Diverses VwRallg3/5 Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel freie Beweiswürdigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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