Verwaltungsgerichtshof 89/02/0199

89/02/0199Verwaltungsgerichtshof15.05.1990

Regest

"zu einem anderen Bescheid" Auslegung Diverses VwRallg3/5 Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/02/0199

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.05.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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