Verwaltungsgerichtshof 89/02/0194

89/02/0194Verwaltungsgerichtshof21.02.1990

Regest

Ablehnung eines Beweismittels Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Besondere Rechtsgebiete StVO Beweismittel Augenschein Beweismittel Skizzen Audio-Visuelle Medien Sachverhalt Beweiswürdigung Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/02/0194

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Gemeinde) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.