Verwaltungsgerichtshof 89/02/0177

89/02/0177Verwaltungsgerichtshof15.05.1990

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/02/0177

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.05.1990

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerinnen haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen von je S 2.300,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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