Verwaltungsgerichtshof 89/02/0160

89/02/0160Verwaltungsgerichtshof09.05.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/02/0160

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.05.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.410,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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