Verwaltungsgerichtshof 89/02/0117

89/02/0117Verwaltungsgerichtshof18.10.1989

Regest

Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweismittel Urkunden Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/02/0117

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1989020117.X00

Spruch

Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird nicht stattgegeben.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.