Verwaltungsgerichtshof 89/02/0099

89/02/0099Verwaltungsgerichtshof13.12.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/02/0099

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1989020099.X00

Spruch

1. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.

2. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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