Verwaltungsgerichtshof 89/02/0097

89/02/0097Verwaltungsgerichtshof07.07.1989

Regest

Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen örtliche Zuständigkeit Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/02/0097

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.07.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1989020097.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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