Verwaltungsgerichtshof 89/02/0071

89/02/0071Verwaltungsgerichtshof07.07.1989

Regest

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Formgebrechen behebbare Bevollmächtigung Formgebrechen behebbare Vollmachtsvorlage Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/02/0071

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.07.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1989020071.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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