Verwaltungsgerichtshof 89/01/0453

89/01/0453Verwaltungsgerichtshof25.04.1990

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/01/0453

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1990

Spruch

Die Beschwerden werden als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

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