Verwaltungsgerichtshof 89/01/0444

89/01/0444Verwaltungsgerichtshof07.03.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/01/0444

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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