Verwaltungsgerichtshof 89/01/0438

89/01/0438Verwaltungsgerichtshof20.06.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/01/0438

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1990

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von S 11.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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