Verwaltungsgerichtshof 89/01/0372

89/01/0372Verwaltungsgerichtshof20.02.1990

Regest

Sachverhaltsermittlung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1 Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/01/0372

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.1990

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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