Verwaltungsgerichtshof 89/01/0367

89/01/0367Verwaltungsgerichtshof23.05.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/01/0367

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Wien hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in Höhe von S 9.960,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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