Verwaltungsgerichtshof 89/01/0350

89/01/0350Verwaltungsgerichtshof20.06.1990

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/01/0350

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1990

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 21.180,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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