Verwaltungsgerichtshof 89/01/0344

89/01/0344Verwaltungsgerichtshof04.10.1989

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Anfechtung von Wahlen B-VG Art141

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/01/0344

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.10.1989

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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