Verwaltungsgerichtshof 89/01/0276

89/01/0276Verwaltungsgerichtshof30.01.1991

Regest

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/01/0276

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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