Verwaltungsgerichtshof 89/01/0212

89/01/0212Verwaltungsgerichtshof07.02.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/01/0212

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.02.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerinnen haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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