Verwaltungsgerichtshof 89/01/0204

89/01/0204Verwaltungsgerichtshof21.06.1989

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz) Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Manuduktionspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/01/0204

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1989010204.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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