Verwaltungsgerichtshof 89/01/0185

89/01/0185Verwaltungsgerichtshof05.06.1991

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/01/0185

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.06.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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