Verwaltungsgerichtshof 89/01/0085

89/01/0085Verwaltungsgerichtshof08.11.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/01/0085

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.11.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1989010085.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.