Verwaltungsgerichtshof 89/01/0068

89/01/0068Verwaltungsgerichtshof20.06.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/01/0068

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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