Verwaltungsgerichtshof 89/01/0008

89/01/0008Verwaltungsgerichtshof07.02.1990

Regest

freie Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/01/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.02.1990

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen von je S 230,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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