Verwaltungsgerichtshof 89/01/0005

89/01/0005Verwaltungsgerichtshof12.07.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/01/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.07.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1989010005.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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