Verwaltungsgerichtshof 88/18/0371

88/18/0371Verwaltungsgerichtshof20.04.1989

Regest

nachträgliche Vollmachtserteilung Prozeßvollmacht Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung Vertretungsbefugter physische Person Eigenberechtigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/18/0371

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.04.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1988180371.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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