Verwaltungsgerichtshof 88/18/0248

88/18/0248Verwaltungsgerichtshof07.09.1988

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/18/0248

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.09.1988

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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