Verwaltungsgerichtshof 88/18/0095

88/18/0095Verwaltungsgerichtshof22.03.1991

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Hilfeleistung Meldepflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/18/0095

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt (Land) Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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