Verwaltungsgerichtshof 88/18/0067

88/18/0067Verwaltungsgerichtshof25.04.1988

Regest

Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/18/0067

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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